"Alles Wissen, die Gesamtheit aller Fragen und Antworten sind im Hund enthalten"  (Franz Kafka)

 

Am 4.1.2012 sendete "Tierisch- tierisch" mit Uta Bresan aus unserem Tierheim. Hier ein paar Impressionen. 

Über die Sendung "tierisch-tierisch" konnten die Hunde Belzi, Sheila und Arthur, 3 Rottiwelpchen, sowie die Katzen Purzel &Streifchen vermittelt werden. 

 

 

 

 

 

 

 

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Das schönste Denkmal das ein Mensch bekommen kann, steht in den Herzen der Mitmenschen ( Albert Schweizer)

In stillem Gedenken

Am 2.9.2010 verstarb nach kurzer schwerer Krankheit unsere Frau Purfürst. Fast jeden Tag kam sie zu uns um sich um ihre Tiere zu kümmern. Sie hat zu unserem Tierheimalltag gehört und es fällt uns schwer zu wissen das sie nicht mehr kommt. In unseren Herzen hat sie immer einen Platz.  

 

 

Anlässlich des Welttierschutztages am 4.10.2010 wurden wir von der Geschäftsleitung des Globus und einer Mitarbeiterin der Fa. Mars mit einer Geldspende überrascht. Alle die in den letzten Wochen Futter von Pedigree oder Whiskas kauften, taten gleichzeitig Gutes für Tierheimtiere. Es wurden pro verkauftem Produkt Punkte (symbolisch gefüllte Futternäpfe) gesammelt. Der Erlös kann sich sehen lassen. Ein Betrag von 1600.- Euro kam zusammen. Wir sind sehr glücklich darüber und werden verantwortungsbewusst damit umgehen. Das Geld werden wir für Tierarztrechnungen (vorrangig dringend nötige Katzenkastrationen und Hunde-OPs) und natürlich teilweise auch für unser, gerade im Bau befindliches, Wirtschaftshaus verwenden. Herzlichen Dank.



Das Veterinäramt des Oberbergischen Kreises empfiehlt: "Augen auf beim Kauf von Welpen".

Hintergrund der Warnung ist die Tatsache, dass auch im Oberbergischen Kreis (NRW - Raum Gummersbach) zunehmend Welpen unterschiedlichster Rassen auf Märkten, an der Strasse, in Kleinanzeigen oder im Internet angeboten werden. Diese Welpen werden aus dem Ausland, meist aus den Ostblockländern, nach Deutschland verbracht und hier zum Verkauf angeboten. Meistens handelt es sich um Rassehunde, die vergleichsweise günstig zu "Schnäppchenpreisen" angeboten werden. Bei einem seriösen Züchter müsste für einen Rassehund ca. 1000 bis 1500 ? ausgegeben werden, bei einem Ostimport sind solche Hunde bereits für 150 bis 300 ? zu haben.

Seit der EU-Osterweiterung und dem Wegfall der Außengrenzen hat der Handel mit Hundewelpen aus den Ländern des ehemaligen Ostblocks sprunghaft zugenommen. Die Welpen werden mit 8 Wochen, oft auch früher, von ihren Müttern getrennt und dann zusammengepfercht weite Strecken transportiert. Sie werden dann irgendwo in Deutschland angeboten.

Die Welpen befinden sich oft in einem bedauernswerten und erbärmlichen Zustand. In den meisten Fällen fehlen die EU-weit vorgeschriebenen Heimtierausweise, Impfungen sowie die Kennzeichnung durch einen Chip. Sie kommen ohne oder mit unzulänglichem Impfschutz über die Grenze und weisen vielfach gravierende Gesundheitsschäden auf: Die Welpen sind oft zurückgeblieben, leiden an massivem Wurmbefall, an Krankheiten wie z. B. Parvovirose, die in kürzester Zeit zum Tode des Tieres führen kann. Die im Nachhinein entstehenden tierärztlichen Behandlungskosten übersteigen bei weitem den Preis, den ein Welpe von einem seriösen Züchter gekostet hätte. Häufig gibt es für die Welpen keine Rettung mehr.

Auch können Hundewelpen in einem Alter von unter drei Monaten noch nicht wirksam gegen Tollwut geschützt werden. In mehreren osteuropäischen Ländern ist diese gefährliche Tierseuche noch verbreitet. Es besteht daher ein hohes Risiko, dass sich die Käufer solcher Welpen mit Tollwut infizieren können, wenn junge Hunde auch aus osteuropäischen EU-Ländern ohne gültigen Impfschutz und ohne gültiges amtstierärztliches Gesundheitszeugnis in die Bundesrepublik Deutschland verbracht werden.

Quelle:
Oberbergischer Kreis

http://www.oberbergischer-kreis.de/cms200/aktuelles/pressemitteilungen

/2010/04/artikel/2010-04-06_kauf_von_welpen.shtml

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Indianisches Gedicht

Ehre und Achtung
Ehren und Achten bedeutet, dem Land, dem Wasser, den Pflanzen und den Tieren, die hier leben, das gleiche Existenzrecht einzuräumen wie uns.
Wir sind keine überlegenen und allwissenden Geschöpfe, nicht die Krone der Evolution, sondern wir gehören zum heiligen Ring des Lebens und erfüllen unseren Zweck wie die Bäume und Steine, die Kojoten und die Adler, die Fische und Kröten.
( Wolf Song - Abenaki)

 
 
 

 

Einführung einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilebende Katzen

Um das Problem der immer weiter anwachsenden Katzenpopulationen einzudämmen, schlägt der Deutsche Tierschutzbund gemeinsam mit den ihm angeschlossenen Tierschutzvereinen eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen in den Kommunen vor. Gute Erfahrungen gibt es damit bereits in der Stadt Paderborn, die als erstes 2008 eine entsprechende Vorschrift in die Kommunalverordnung aufgenommen hat. Die zuständigen Veterinärbehörden klären dort die Katzenhalter über das Problem der unkontrollierten Fortpflanzung auf. Die Zahl der Kastrationen der Katzen aus privater Haltung hat daraufhin deutlich zugenommen. Die Mitgliedsvereine werden mit Unterstützung des Dachverbandes aktiv und gehen auf die Bürgermeister zu, um entsprechende Änderungen der Kommunalverordnungen anzuregen. Folgende Städte und Gemeinden haben ihre Kommunalverordnung bereits entsprechend ergänzt:

  • Aldenhoven (NRW)

  • Arnsberg (NRW)

  • Bad Dürrenberg (Sachsen-Anhalt)

  • Bergheim (NRW)

  • Bremen

  • Bünde (NRW)

  • Delmenhorst (Niedersachsen)

  • Gütersloh (NRW)

  • Halle (NRW)

  • Hildesheim (Niedersachsen)

  • Jülich (NRW)

  • Kall (NRW)

  • Lemgo (NRW)

  • Leverkusen (NRW)

  • Linnich (NRW)

  • Lippstadt (NRW)

  • Oer-Erkenschwick (NRW)

  • Oldenburg (Niedersachsen)

  • Paderborn (NRW)

  • Siegen (NRW)

  • Verden (Niedersachsen)

  • Verl (NRW)


Mit unserer Initiative wollen wir erreichen, dass eine Lösung für dieses gravierende Tierschutzproblem schnell herbeigeführt wird.

 

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Das wir das Feiern verstehen zeigte sich am Samstag den 10.9.2011 beim 

I. Galgenbergfest

Der Hundesportverein, sowie das Tierheim Plauen stellten sich vor und feiern in gewohnt ausgelassener Manier ein Fest für alle aus Plauen und Umgebung! Es sollte ein Fest für die ganze Familie werden, ein tolles Fest mit guter Stimmung, mit vielen schönen Eindrücken für die Besucher. 

Es ist gelungen.

 

Die Liste der Attraktionen war lang...

- Live Entertainment mit "Schichtwechsel",   -- Auftritt " Überraschungsgast/Band" 

- Auftritte der Vereine mit Programm,  --    - Cocktailbar der "Zweibar Plauen"
- Kinderhüpfburg, Kinderschminken, ---  - Grillstand und Bierwagen
- Spiele und Überraschungen, --   - große Tombola

Infomobile der Johanniter Unfallhilfe,

Wir bedanken uns aufs herzlichste bei allen Organisatoren, allen unseren fleißigen Helfern, allen Mitwirkenden und natürlich noch einmal ganz besonders bei den Sponsoren. Es war ein Fest der Extraklasse

-Fa. UTR GmbH  -AOK die Gesundheitskasse
- Verein "Heinrichs Erben" e.V -FA. Jemako Carwash-Service
-Zweibar Plauen - Sternquell Plauen
-Schichtwechsel- Live Entertainment -Johanniter-Unfall-Hilfe
-Milchhof Plauen -Debeka Plauen
-FA. Reifen -Bernd Plauen -Plauen-Werbung
-Plakat und Druck Kai Grünler
 
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Schon registriert?

 

Sie können Ihr Tier kostenlos beim Deutschen Haustierregister anmelden. Damit geben Sie ihm und sich selbst mehr Sicherheit: Das ermöglicht die Tierheime, Ihr Tier bei Verlust rasch zu identifizieren.
Am schnellsten geht die Registrierung über das Internet.
Sie erhalten dann eine schriftliche Bestätigung. Die Hundebesitzer bekommen als zusätzliche Fundhilfe eine Tierplakette für das Halsband mit der Nummer des Service-Telefons und einem sechsstelligen Zahlencode, unter dem der Hund im Deutschen Haustierregister gelistet ist.
Bei Fragen zur Anmeldung erreichen Sie das Haustierregister über ein

24-Stunden-Service-Telefon: +49-(0)228-60496-35
Eine Anmeldung ist auch per Fax oder Post möglich.

Deutsches Haustierregister
Baumschulallee 15
53115 Bonn
Fax: 0228-60496-42

 Warum registrieren?

 Mehr als 400.000 "herrenlose“ Fundtiere landen in den Tierheimen oder werden von privaten Findern beherbergt. Nur jedes dritte Haustier ist registriert und damit im Verlustfall geschützt. Und das, obwohl alle Leistungen von TASSO vollkommen kostenlos sind. Alle anderen vermissten Tiere können im Fall der Fälle nur sehr schwer oder gar nicht an die Besitzer zurückvermittelt werden. Sie landen in Tierheimen, wo sie manchmal viele Tage, Wochen oder sogar Jahre ihr Dasein fristen müssen. Die Kosten für die Unterbringung der unregistrierten Fundtiere belaufen sich hochgerechnet  bundesweit auf 16,5 Millionen Euro pro Jahr.

Ein lauter Knall, eine läufige Hündin oder einfach nur Orientierungslosigkeit – ein Tier ist ganz schnell weggelaufen. Und irgendwann ist immer das erste Mal. Ohne professionelle Hilfe ist ein Wiederfinden des Tieres reine Glückssache. Und wenn man es falsch angeht, riskiert man auch noch, Betrügern auf dem Leim zu gehen. Im schlimmsten Fall sieht man sein Tier nie wieder.

Eine zentrale Organisation wie TASSO, die rund um die Uhr erreichbar ist und  jahrzehntelange Erfahrung hat,  organisiert die Rückvermittlung kostenlos und aus einer Hand.

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Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (Bundesland Sachsen) bitte hier klicken

 

 

Wenn Du es Dir vorstellen kannst, kannst Du es auch machen"
Lebensmotto von Walt Disney

 

Auch im vorigen Jahr hatten wir uns wieder einiges vorgenommen. Die Zahl der "herrenlosen" Katzen, vor allem im Frühjahr und im Herbst, nimmt leider jedes Jahr zu. Der Platz in unserer Katzenquarantäne ist leider in diesen Zeiten völlig unzureichend. Die neuen Miezen müssen teilweise in Hasenkäfigen provisorisch untergebracht werden. Der Platz reicht hinten und vorne nicht. 

Deshalb packen wir es immer wieder an. 

Aus alt mach neu - momentan wurde die alte Katzequarantäne auf "Vordermann" gebracht. Neue große Fenster und dichte Türen, Dämmung für den Winter und Aufwaschgelegenheiten sorgen dafür das sich unsere 4-beinigen Patienten wohlfühlen- und gesund werden können. Und momentan besteht sie bis zum Weihnachtsfest als  "Geschenkezimmer" ihre Feuertaufe. 

 

Unser Geschenkezimmer am Weihnachtstag 20111. Im Namen unsere Tiere danken wir allen lieben "Weihnachtsmännern-und Frauen" für ihre Gaben. 
 

Unser neues Wirtschaftsgebäude  

Lange hat es gedauert, bis wir uns entschieden haben, wo es hingebaut werden soll- unser Wirtschaftsgebäude. So schön wie es ist, seine Zelte am Berg aufzuschlagen, aber manchmal ist es auch sehr schwierig. Nicht nur zur Winterszeit, nein auch wenn es ans Bauen geht. Die Wahl fiel auf den einzigen freien Platz hinter dem Hundehaus. Das Projekt hätte nicht begonnen werden können, hätten wir nicht viele fleißige Hände und freundliche Firmen hinter uns gewusst. An aller erster Stelle muss hier die 

Firma UTR  GmbH genannt werden.  

Weiter haben uns geholfen: *      TBM Schönbrunn * HTR – Vogtlandbau GmbH Oelsnitz *  KAISERHOLZ GmbH Oelsnitz * Montage-Service-Müller Kottengrün * Klempner- und Installateur- GmbH Oelsnitz *Ing.-Büro Deeg, Oelsnitz * Agrofarm 2000 GmbH Eichigt * Stadtverwaltung Plauen

Unterstützung hatten wir auch von vielen Tierfreunden, die mit reiner Manneskraft zugepackt haben, allen voran Christian Weiser. Christian war der Polier und rechte Hand der Bauherren.

Herzlichen Dank an alle Beteiligten

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Möchten Sie Mitglied im Tierschutzverein werden? Oder möchten Sie eine Tierpatenschaft übernehmen? Dann klicken Sie bitte hier

 

 
Igel- Hotline:          Telefon: 18055559551  Pro Igel e.V.   Fax Abruf 018055559554 

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Das Jahr 2010 in Zahlen

 

*   138 Hunde, 367 Katzen
und  163 Kleintiere, sowie 119 Wildtiere fanden im Jahr 2010 bei uns im TH eine vorübergehende, oder auch leider, längere Bleibe. Darunter Exoten wie z. Bsp. Chinchillas, Schlangen, Agamen, Rennmäuse, auch Igel und etliche Wildvögel

396 Tiere wurden insgesamt vermittelt

*  Der Bau der neuen Quarantäne wurde abgeschlossen, der Bau des Wirtschaftsgebäudes wurde begonnen.

*  38 Besuche in Alten- und Pflegeheimen z. Bsp. im "St. Elisabeth"   im "Pro Seniore" oder im Komturhof -  in der Volkssolidarität (hierfür suchen wir immer Helfer)

 

*   47 Ein-Euro Jobber waren beschäftigt
*  38 Personen leisteten gemeinnützige Stunden im TH
*  20  Schulklassen besuchten uns 

 

*   TH Fest mit über 1000 Besuchern

Jedes Jahr denken die Organisatoren des Tierheimfestes, dass es das tollste Fest war und es eigentlich keine Steigerung mehr gibt.

Und doch sind wir immer wieder begeistert, dass viele Leute kommen und das Tierheimfest mittlerweile Volksfest-Charakter hat.

Viele ehrenamtliche Helfer sorgen dafür, dass dieser alljährliche Höhepunkt reibungslos abläuft.  

*   1 Jahreshauptversammlung
*   etliche Tierschutzanzeigen wurden bearbeitet
*   2 Wandertage
*    32 Praktikanten führten ihr Praktikum bei uns durch. (2008 waren es 13, 2010 waren es 28)
*    Das 9te Seniorenkaffeekränzchen fand statt und ist mittlerweile Tradition. Der Kuchen von Frau Thimm, Frau Scherbaum, Frau Wettke und den anderen fleißigen Bäckern war wie immer super

* tierisch, tierisch drehte bei uns und es wurden viele Interviews gegeben für Presse und Radio ,
* Die mittlerweile 8. Tierweihnachtsfeier im Th am 24.12.
* Osteraktion mit unseren Kaninchen im ECE
* Teilnahme mit Tieren am Weihnachtsmarkt im Weißbachschen Haus, zur Kinder-Mitmach-messe im Parktheater, Streicheltiere bei Mayers Markenschuhe. Teilnahme am "Tag der offenen Tür" bei Gartenbau Preusche, beim Sommerfest im "Pfiffikus", beim Kinderfest im Mammengebiet, im Mehrgenerationenhaus
 *Teilnahmen bei der Kinder-Mitmach_Messe 
* Sommerfest mit unseren Tieren im Comeniusberg, August-Bebel-Straße und zum Kinderfest im Mammengebiet
* das VRF drehte bei uns 
*Teilnahmen mit unseren Tieren zum Weihnachtsmarkt im Weißbachschen Haus 
*regelmäßige Welpenspielstunden durchgeführt
Im Jahr 2010 wurden insgesamt 77.764 Euro für unser Tierheim gespendet!! Vielen herzlichen Dank an alle im Namen der Tiere denen wir damit helfen konnten. Wir könnten ohne diese Spenden nicht überleben. 
 

 

 

 

 

 

--Neue Verordnung --- auch Hunde haben Rechte

 

Ab 1.9.2001 gilt eine neue Tierschutz-Hundeverordnung. Die Vorgaben regeln Platzbedarf, Fütterung und Pflege der Hunde.
*Zum Bsp. müssen größeren Hunden (ab 65 cm Widerristhöhe) statt bisher 6 nun mindestens 10m² Fläche bei reichlich Tageslicht zur Verfügung stehen.
*Einzeln gehaltene Hunde müssen mehrmals täglich einen länger dauernden Umgang mit Ihren Betreuungspersonen haben.
*Welpen dürfen erst ab 8 Wochen von der Mutter getrennt werden.
*Wer mehrere Hunde hält, muss sie in der Gruppe halten, es sei denn, Verhaltens- oder gesundheitliche Gründe liegen vor.
*Kupierte Hunde, bei denen der Eingriff nach dem 1.9.2001 erfolgte, dürfen in Deutschland nicht mehr an Ausstellungen teilnehmen.
*Zucht und Kreuzung mit Pittbull, - Bull , - Staffordshire und American- Staffordshire- Bullterriern ist verboten.
Der vollständige Text ist unter
www.Verbraucherministerium.de herunterladbar.
Eine Übergangsfrist gilt bis Herbst 2004.


In der Tierschutz-Hundeverordnung vom 1. September 2001 heißt es in § 2 (1): Einem Hund ist ausreichender Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers oder einer Anbindehaltung sowie ausreichend Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat (Betreuungsperson), zu gewähren. Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes anzupassen.
(2) Wer mehrere Hunde auf demselben Grundstück hält, hat sie grundsätzlich in der Gruppe zu halten, sofern andere Rechtsvorschriften dem nicht entgegenstehen. Von der Gruppenhaltung kann abgesehen werden, wenn dies wegen der Art der Verwendung, dem Verhalten oder dem Gesundheitszustand des Hundes erforderlich ist. Nicht aneinander gewöhnte Hunde dürfen nur unter Aufsicht zusammengeführt werden. (3) Einem einzeln gehaltenen Hund ist täglich mehrmals die Möglichkeit zum länger dauernden Umgang mit Betreuungspersonen zu gewähren, um das Gemeinschaftsbedürfnis des Hundes zu befriedigen.

 

 

 

 

 

 

 

Hundesteuerbefreiung

Unser Tierschutzverein hat im Oktober 1999 zum zweiten Mal die Initiative ergriffen und der Stadt Plauen Vorschläge unterbreitet, wie das überfüllte TH entlastet werde könnte. Laut Statistik ist das TH zu 126 % ausgelastet. Ein Vorschlag war, Tierfreunde, die einen Hund aus dem TH zu sich nehmen von der  Hundesteuer zu befreien. Da die Hundesteuersatzung nochmals auf der Tagesordnung der Stadtväter stand kam unser Vorschlag goldrichtig. Im Dezember beschloss der Stadtrat der Stadt Plauen hierzu die Änderungssatzung.

Demnach sind ab 1. Januar 2000 Hunde, die aus dem Th am Galgenberg in eine Familie geholt werden bis zum Dezember des darauffolgenden Jahres steuerfrei. Vorraussetzung ist das der zukünftige Hundehalter in der Stadt Plauen wohnhaft ist

Wir hoffen, das diese Regelung auch ein Anreiz ist erst einmal im Th nachzuschauen. 

Wünschenswert wäre dass andere Städte und Gemeinden dem Vorbild der Stadt Plauen folgen.

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Hennenhaltungsentscheidung

Von: TVGSaar1@aol.com

Gesendet: Freitag, 19. Oktober 2001 16:35
An: TVGSaar1@aol.com
Betreff: Hennenhaltungsentscheidung hoffentlich wegweisend für:

from::    infodienst@tierrechte.de (infodienst - menschen fuer tierrechte
Pressemitteilung

Ueberraschende Entscheidung im Bundesrat:

Fuer Hennen oeffnen sich die Kaefige, Verbot bereits ab 2007

Als "historisches Datum im Sinne eines Sieges fuer den Tierschutz" bezeichnet der "Bundesverband der Tierversuchsgegner - Menschen fuer Tierrechte e.V." den 19. Oktober 2001. Denn: mehrheitlich haben heute nach monatelangem zaehen Ringen der Bundeslaender die Mitglieder des Bundesrates der von Bundesministerin Renate Kuenast entworfenen und geringfuegig veraenderten Legehennenverordnung zugestimmt. Somit ist der Ausstieg aus der Kaefighaltung besiegelt und das Verbot für herkömmliche bestehende Kaefigbatterien ab 2007 und fuer so genannte ausgestaltete Kaefige ab 2012 festgelegt. Erlaubt sind dann nur noch tiergerechtere Boden-, Volieren- und Freilandhaltung.   "Wir sind voellig ueberwaeltigt von diesem Ergebnis, da sich im Vorfeld abzeichnete, dass viele Bundeslaender hoechstens einem Kompromiss zustimmen wuerden, der unter anderem laengere Ausstiegsfristen vorsah und dadurch weiteren 100 Millionen Hennenlebenslanges Leiden gebracht haette. Deutschland setzt mit dem AUS jeglicher Kaefighaltung endlich neue Massstaebe und zeigt Vorbildcharakter fuer ganz Europa", kommentiert der Verbands- vorsitzende Dr. jur. Eisenhart von Loeper den heutigen Entscheidungstag, dem ein jahrzehntelanger Kampf der Tierrechtsbewegung vorausgegangen war. Ein wenig getruebt wird die Freude allerdings durch die zugleich geschaffene Moeglichkeit, zukuenftig veraenderte Kaefige ueber den Weg von "Erprobungsanlagen" einzufuehren. Der Verband setzt jedoch auf einenerfolgreichen Umstieg, der den Rueckschritt, dauerhaft wieder Kaefige zuzulassen, ueberfluessig mache. Der Erfolg der Verordnung haenge allerdings entscheidend von nun festzulegenden flankierenden Massnahmen der Bundesregierung ab, wie z. B. einer klaren Kennzeichnungspflicht aller in den Handel kommenden Eier oder Investitionsfoerderprogrammen fuer die alternativen Haltungsformen. Darueber hinaus liesse sich der Tierschutz schneller umsetzen, wenn die Verbraucher jetzt bereits mitziehen und die Finger von Kaefigeiern lassen.Mit der heutigen Entscheidung des Bundesrates gegen die tierquaelerischen Kaefigbatterien beginnt nach Ansicht des "Bundesverbandes der Tierversuchsgegner - Menschen fuer Tierrechte e.V." eine neue Aera im Umgang mit den Nutztieren. Bundesministerin Kuenast sei eine massgebliche Initiatorin dieser langen faelligen Agrarwende. Jetzt stuenden die nicht weniger quaelerischen Haltungen von Schweinen, Puten, Mastkaninchen oder auch Pelztieren auf dem Pruefstand. --------------------------------------------------------------------

der infodienst: Bundesverband der Tierversuchsgegner - Menschen fuer Tierrechte e.V. eMail: infodienst@tierrechte.de      Internet: http://tierrechte.de/ Rolf Borkenhagen
Vorsitzender
Menschen für Tierrechte - Tierversuchsgegner Saar
http://www.tvg-saar.de
schaun Sie rein ins www.tierlieb.net

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In Sachsen gibt es keine "Kampfhunde"

Im Sommer 2000 wurde die Bevölkerung bundesweit durch Angriffe von aggressiven Hunden auf Menschen aufgeschreckt. Ein besonders trauriges Ereignis war der Tod eines kleinen Jungen in Hamburg, der beim Spielen von einen Pitbull angefallen wurde. Dieser Vorfall war der Auslöser einer beispiellosen Hetzkampagne gegen sogenannte "Kampfhunde" und deren Besitzer. In Presse, Funk und Fernsehen häuften sich die Meldungen über Beißunfälle, an denen Pitbull und Co. beteiligt waren. Der Umstand, dass all diese Hunde bereits vorher durch aggressives Verhalten aufgefallen waren, wurde ebensowenig erwähnt wie der genaue Hergang der Unfälle. Auch Angriffe von Deutschen Schäferhunden und Mischlingen rückten in den Hintergrund. Die Medien kreierten ein neues Feindbild der Nation - das Bild vom bösen, gefährlichen "Kampfhund".

Die Innenminister und -senatoren der Bundesländer forderten daraufhin ein unverzügliches Vorgehen gegen gefährliche Hunde und deren Halter. Leider wurden die nun folgenden hektischen Aktivitäten mehr von der emotional geführten öffentlichen Diskussionen geleitet als von echtem Sachverstand. Das Ergebnis sind unterschiedliche Verordnungen, Zucht- und Haltungsverbote in einzelnen Ländern, die oft jeglicher Sachkenntnis entbehren und eigentlich nur eine Bezeichnung verdienen - Rechtswillkür.

In diesem Gewirr von Verordnungen bildet Sachsen die einzige Ausnahme. Im August 2000 wurde hier das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden ( GefHundG) erlassen. Die entsprechende Verordnung dazu trat im Oktober 2000 in Kraft. Im Gegensatz zu den Verordnungen der meisten anderen Bundesländer schützt dieses Gesetz nicht nur die Bevölkerung vor wirklich aggressiven Hunden, sondern bietet auch den Haltern der als " Kampfhunde" denunzierten Rassen Rechtssicherheit.

Gefährlich im Sinne des GefHundG sind Hunde, die sich gegenüber Menschen und Tieren als aggressiv erwiesen bzw. durch Zucht, Haltung oder Ausbildung eine gesteigerte Aggressivität entwickelt haben. Für die Haltung solcher Hunde gelten eine Reihe von Auflagen, z. Bsp. Maulkorb- und Leinenzwang in der Öffentlichkeit, eine ausbruchsichere Unterbringung, Warnschilder an der Wohnung oder Grundstück, Zucht- und Handelsverbot etc. Wer einen gefährlichen Hund halten will, muss über Sachkenntnis in Theorie und Praxis verfügen und bedarf der Erlaubnis durch die Kreispolizeibehörde.

Obwohl der Begriff "Kampfhund" konsequent vermieden wird, gelten auch im Freistaat drei Rassen als "vermutet gefährlich" - American Staffordshire Terrier, Pittbull Terrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen miteinander. Diese vermutete Gefährlichkeit kann aber durch eine Wesensanalyse widerlegt werden.

In Sachsen sind 25 öffentlich bestellte Gutachter dazu berechtigt, die Wesensanalyse durchzuführen. Für die Prüfung existieren Rahmenbedingungen, an die sich jeder Gutachter halten muss. Der zu prüfende Hund wird mit verschiedenen Situationen konfrontiert, die den folgenden vier Kategorien zugeordnet werden:

- innerartliche Konflikte ( Hund/ Hund)

- zwischenartliche Konflikte ( Hund/ Mensch)

- Umweltkonflikte ( Geräusche, bewegte und unbewegte Objekte)

-Beuteverhalten

Diese Situationen sind nicht aus der Luft gegriffen, sondern begegnen dem Hund im täglichen Leben. Der Vierbeiner kann zwischen einer echten und einer gestellten Szene nicht unterscheiden. Er zeigt also auch beim Test sein "wahres" Gesicht. Das macht eine Einschätzung seines Wesens möglich, und der Gutachter kann beurteilen, ob von ihm tatsächlich eine Gefahr ausgeht oder nicht. Besteht der Hund mit seinem Besitzer den Test, entfallen für ihn die o. g. Auflagen bei der Haltung. Bei nicht bestandener Wesensanalyse kann der Hund nach einer Wartezeit von mindestens drei Monaten erneut einem Gutachter vorgestellt werden.

J.Färber

Katrin Soellner, Leiterin des Tierheimes am Kemmler, hat die Berechtigung erworben die Prüfung für den Wesenstest und die dazugehörige Charakteranalyse für Hunde, im Rahmen des ab 2001 geltenden Gefahrenhundegesetzes, zu erstellen.

 

 

 

 

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"Herrchen" im Urlaub -Vierbeiner gut versorgt ??!!

Um Besitzern einen unbeschwerten Urlaub zu ermöglichen und die Tierheime zu entlasten, startet der Deutsche Tierschutzbund die bundesweite Aktion "Nimmst Du mein Tier - nehm  ich Dein Tier". Dabei werden Besitzer zusammengeführt, die sich während ihrer Abwesenheit wechselseitig um ihre Lieblinge kümmern. Rund um das Thema " Tier und Urlaub" dreht sich auch eine kostenlose Broschüre. Darin erfahren Besitzer, welches Tier gern reist, wie man einen geeigneten Betreuer findet, und welches Lebewesen schon beim Flug Probleme hat.

Die Broschüre ist bei den Tierschutzvereinen erhältlich. Sie kann auch gegen Einsendung eines mit 3 DM frankierten Umschlages (C5) bei der Bundesgeschäftsstelle
Deutscher Tierschutzbund
Baumschulallee 15
53115 Bonn
angefordert werden.
Unter der Telefonnummer 0228/6049627 informiert der Deutsche Tierschutzbund bis 14. September wochentags von 10.00 Uhr - 18.00 Uhr über Einreisebestimmungen für Tiere in Urlaubsländer und über die Aktion " Nimmst Du mein Tier - nehm ich Dein Tier".

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Haustiere reisen in der EU jetzt leichter

Seit 2004 gibt es innerhalb der EU eine Ausweispflicht für Tiere, ab dem 3. Juli 2011 besteht außerdem die Chippflicht. Wer mit Bello und Mieze verreisen möchte, sollte sich deshalb rechtzeitig um den EU-Heimtierausweis und die Einsetzung eines Transponders kümmern.

Wer braucht ihn?
Nicht nur Hunde benötigen den EU-Heimtierausweis, auch für Katzen und Frettchen müssen Halter ein solches Dokument vorweisen, wollen sie mit dem Tier verreisen.

Wer stellt ihn aus?
Der EU-Heimtierausweis kann nur vom Tierarzt ausgestellt werden. Denn nur wenn alle nötigen Grunduntersuchungen vorgenommen und alle Impfungen vorhanden sind, gibt es den Pass. Der Tierarzt kennt die Vorschriften. Beispielsweise darf die Tollwutimpfung bei Grenzübertritt nicht länger als zwölf Monate zurückliegen, muss aber mindestens 30 Tage vor Reiseantritt durchgeführt werden.

Was ist bei Hunden zu beachten?
Damit der Hund mit ins Ausland darf, muss er eine Art eigenen Personalausweis haben. Das heißt, dass der Hund gechipt oder tätowiert und registriert sein muss. Anhand der Daten ist sofort erkennbar, wohin der Hund gehört. Denn die Nummer im Chip ist mit der im EU-Heimtierausweis identisch. Wie im TIER.TV-Video gezeigt, ist die Einsetzung des Transponders lediglich ein kleiner, schmerzfreier Eingriff für das Tier.

Was passiert ohne EU-Heimtierpass?
Wer ohne den erforderlichen Pass an der Grenze erwischt wird, muss mit Problemen rechnen. So kann das Tier auf Kosten des Halters ins Heimatland zurück geschickt werden oder für bis zu sechs Monate in Quarantäne kommen. Im Ernstfall kann sogar verfügt werden, dass das Tier getötet wird. Wie im einzelnen verfahren wird, entscheidet das Reiseland.

Wie viel kostet der Pass?
Einen Pauschalbetrag gibt es beim EU-Heimtierausweis nicht. Die Kosten hängen immer davon ab, welche Untersuchungen der Tierarzt durchführen muss, damit er den Pass ausstellen darf. Ist z. B. schon eine Tollwutimpfung vorhanden? Muss das Tier noch gechipt werden? Zu den ärztlichen Untersuchungen kommt dann noch die Gebühr für die Ausstellung des Dokumentes.

Ausnahmen und Sonderregeln
Bei Reisen nach Irland, Schweden, Malta und nach Großbritannien gelten zusätzliche Einreisebestimmungen. Hier müssen beispielsweise noch Bluttests durchgeführt werden und das Tier muss auf Zecken und Bandwürmer behandelt sein. In einigen Ländern müssen neben den Einreisebestimmungen auch vor Ort Regeln befolgt werden – in Spanien und Italien herrscht z. B. Leinen- und Maulkorbpflicht. Der EU-Heimtierpass gilt aber auch in Nicht-EU-Ländern wie Norwegen, Kroatien oder in der Schweiz.

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Die EU hat den Schutz für Tiere bei Transporten verschärft  
Jährlich werden mehr als zwei Millionen Schlachttiere quer durch Europa gekarrt, häufig unter grauenvollen Bedingungen. Es geht aber nicht nur um Tierschutz: Durch Langstreckentransporte von Lebendtieren wurde die Verbreitung von Tierseuchen wie BSE und MKS ermöglicht.
Fußtritte und Schlagstöcke sind ab dem 1.1.2007 Tabu
Die neuen Regeln die ab dem 1.1.2007 in Kraft treten, beziehen sich weitgehend auf Langstrecken-Transporte von mehr als 8 Std. Dauer. Es gibt höhere Standarts zur Belüftung und zu Tränkvorrichtungen. Pferde müssen bei Langstrecken in Einzelverschlägen stehen, Muttertiere dürfen in der ersten Woche nach der Geburt gar nicht transportiert werden. Zur Kontrolle müssen Langstrecken- Transporter mit Satelliten-Navigationssystemen ausgerüstet sein und brauchen eine gesonderte Zulassung.

Die Misshandlung von Tieren soll generell unterbunden werden. Maßnahmen wie Schlagstöcke und Fußtritte sind ausdrücklich verboten.

  Leider wurden die Regelungen zu Transportzeiten und Ladedichte nicht verschärft.

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Hundewiesen in Plauen

Aus den ursprünglich 5 geplanten Hundewiesen sind nun endgültig leider nur 2 geworden. Diese sind am August - Bebel - Hain und rund am das Regenüberlaufbecken Dresdener Straße.

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Tierschutz jetzt im Grundgesetz

Bundestag entschied mit großer Mehrheit für den Tierschutz

543 von 577 Parlamentariern stimmten zu

München, 17.06.2002 - Jahrelang hat das Deutsche Tierhilfswerk e.V. die Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz gefordert. Mittlerweile haben sich alle im Bundestag vertretenen Parteien darauf  geeinigt, dass der Artikel 20a des Grundgesetzes, um den Schutz der Tiere erweitert werden muss. Der Verfassungstext lautet nun: " Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und auch Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtssprechung".Durch diese Verfassungsänderung hat der Gesetzgeber die Verpflichtung zum Tierschutz, wie dies einfachgesetzlich bereits im Tierschutzgesetz als zentrales Anliegen formuliert war, aufgegriffen und zum Staatsziel erhoben. Das bedeutet, dass dem Schutz der Wissenschaft und der Kunst jetzt der Schutz der Tiere als Staatsziel auf gleicher Ebene gegenüber steht.In Konfliktfällen, die nunmehr vor Gericht ausgetragen werden, müssen die Richterinnen und Richter erstmals zwischen den Interessen derjenigen, die Tiere zu ihrem Zwecke nutzen wollen, und dem Anspruch der Tiere auf Schutz vor Leiden, Schäden oder Schmerzen abwägen. Damit wird der bereits einfachgesetzlich normierte Tierschutz gestärkt und die Wirksamkeit tierschützender Bestimmungen sichergestellt. Das Staatsziel "Tierschutz" richtet sich insbesondere an den Gesetzgeber selbst. Das Parlament ist aufgerufen, "im einfachen Recht die Belange und den Schutz der Tiere entsprechend ihren unterschiedlichen Entwicklungsstufen im Ausgleich mit anderen berechtigten Interessen zu verwirklichen" (so die Begründung zur Gesetzesänderung, Drucksache 14/8360 Seite 3). Das bedeutet, dass Lobbyarbeit geleistet werden muss, damit insbesondere eine Verschärfung der gegenwärtigen gesetzlichen Regelungen zur Genehmigung und Durchführung von Tierversuchen erreicht werden kann. Gleichzeitig ist zu fordern, dass es zu einer verstärkten Förderung der Entwicklung tierversuchsfreier Methoden bzw. alternativer Versuchsmethoden an den Universitäten und in Wirtschaftsunternehmen kommt. All die anderen Bereiche, in denen es zu einer gesetzgeberischen Handlung kommen muss, wie z.B. die Schlachttiertransporte oder die artgerechte Haltung und Schlachtung von Tieren, verlangen in der Zukunft von uns allen viel Überzeugungsarbeit, um die Parlamentarier zum Handeln zu bringen. Bei aller Freude über das, was als Möglichkeit zum Schutze der Tiere durch die Grundrechtsänderung jetzt denkbar ist, bleibt eine zentrale Forderung weiter bestehen. Zur Wahrung des Tierschutzes muss den Tierschutzverbänden der Rechtsweg (Verbandsklage) eröffnet werden. Da Tiere selbst nicht Träger von Rechten und Pflichten sein können, gehört dies zum Wesenskern für eine Umsetzung dessen, was wir alle wollen - einen echten und wirksamen Schutz der Tiere.

Der Vorstand
Deutsches Tierhilfswerk e.V., München

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Tips zu Winterfütterung der Vögel
Wer sich entschließt, unseren gefiederten Freunden etwas Gutes zu tun, sollte für artgerechte Nahrung und sichere Futterplätze sorgen. Dabei ist folgendes zu beachten:
* Gefüttert werden sollte nur bei Dauerfrost oder geschlossener Schneedecke
* Der Futterplatz sollte windgeschützt und überdacht sein und nach allen Seiten einen freien Ausblick ermöglichen, damit sich Fressfeinde nicht unbemerkt nähern können.
*Speisereste sind als Futter völlig ungeeignet
* Weichfresser wie Amsel, Star, Zaunkönig, bevorzugen Beeren, Haferflocken, Rosinen oder auch Äpfel.
* Körnerfresser wie Meise und Fink fressen Sonnenblumenkerne, Hanfsamen, Weizen, Hafer, Mohn oder Leinsamen.
Die beste Unterstützung bietet unseren einheimischen Vögeln jedoch ein naturnaher Garten, in dem Schneeball, Eberesche und Holunder und ähnliche Beerentragende Bäume und Büsche wachsen. Auch hohle Stängel und Blütenreste sollten nicht weggeräumt werden, da in ihnen Insekten, die ebenfalls eine wichtige Nahrungsquelle sind, überwintern.
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