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Ehre und
Achtung Ehren und
Achten bedeutet, dem Land, dem Wasser, den
Pflanzen und den Tieren, die hier leben, das
gleiche Existenzrecht einzuräumen wie uns. Wir
sind keine überlegenen und allwissenden
Geschöpfe, nicht die Krone der Evolution,
sondern wir gehören zum heiligen Ring des Lebens
und erfüllen unseren Zweck wie die Bäume und
Steine, die Kojoten und die Adler, die Fische und
Kröten.
( Wolf Song - Abenaki)
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Um das Problem der immer weiter anwachsenden
Katzenpopulationen einzudämmen, schlägt der Deutsche
Tierschutzbund gemeinsam mit den ihm angeschlossenen
Tierschutzvereinen eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für
Katzen in den Kommunen vor. Gute Erfahrungen gibt es damit
bereits in der Stadt Paderborn, die als erstes 2008 eine
entsprechende Vorschrift in die Kommunalverordnung aufgenommen
hat. Die zuständigen Veterinärbehörden klären dort die
Katzenhalter über das Problem der unkontrollierten
Fortpflanzung auf. Die Zahl der Kastrationen der Katzen aus
privater Haltung hat daraufhin deutlich zugenommen. Die
Mitgliedsvereine werden mit Unterstützung des Dachverbandes aktiv
und gehen auf die Bürgermeister zu, um entsprechende Änderungen
der Kommunalverordnungen anzuregen. Folgende Städte und
Gemeinden haben ihre Kommunalverordnung bereits entsprechend ergänzt:
-
Aldenhoven (NRW)
-
Arnsberg (NRW)
-
Bad Dürrenberg (Sachsen-Anhalt)
-
Bergheim (NRW)
-
Bremen
-
Bünde (NRW)
-
Delmenhorst (Niedersachsen)
-
Gütersloh (NRW)
-
Halle (NRW)
-
Hildesheim (Niedersachsen)
-
Jülich (NRW)
-
Kall (NRW)
-
Lemgo (NRW)
-
Leverkusen (NRW)
-
Linnich (NRW)
-
Lippstadt (NRW)
-
Oer-Erkenschwick (NRW)
-
Oldenburg (Niedersachsen)
-
Paderborn (NRW)
-
Siegen (NRW)
-
Verden (Niedersachsen)
-
Verl (NRW)
Mit unserer Initiative wollen wir erreichen, dass eine Lösung für
dieses gravierende Tierschutzproblem schnell herbeigeführt
wird.
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| Der
Hundesportverein, sowie das Tierheim Plauen stellten sich vor
und feiern in gewohnt ausgelassener Manier ein Fest für alle
aus Plauen und Umgebung! Es sollte ein Fest für die
ganze Familie werden, ein tolles
Fest mit guter Stimmung, mit vielen schönen Eindrücken für
die Besucher.
Es ist gelungen. |
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Die Liste der Attraktionen war lang...
- Live Entertainment mit
"Schichtwechsel", -- Auftritt " Überraschungsgast/Band"
- Auftritte der Vereine mit Programm,
-- - Cocktailbar der "Zweibar Plauen"
- Kinderhüpfburg, Kinderschminken, --- - Grillstand und Bierwagen
- Spiele und Überraschungen, -- - große Tombola
Infomobile der Johanniter Unfallhilfe, |
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Wir bedanken uns aufs herzlichste bei
allen Organisatoren, allen unseren fleißigen Helfern, allen
Mitwirkenden und natürlich noch einmal ganz besonders bei den
Sponsoren. Es war ein Fest der Extraklasse
|
| -Fa. UTR GmbH |
-AOK die
Gesundheitskasse |
| - Verein
"Heinrichs Erben" e.V |
-FA. Jemako
Carwash-Service |
| -Zweibar Plauen |
- Sternquell Plauen |
| -Schichtwechsel- Live
Entertainment |
-Johanniter-Unfall-Hilfe |
| -Milchhof Plauen |
-Debeka Plauen |
| -FA. Reifen -Bernd
Plauen |
-Plauen-Werbung |
| -Plakat und Druck Kai
Grünler |
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Schon
registriert?
Sie
können Ihr Tier kostenlos beim Deutschen
Haustierregister anmelden. Damit geben Sie ihm und sich
selbst mehr Sicherheit: Das ermöglicht die Tierheime,
Ihr Tier bei Verlust rasch zu identifizieren.
Am schnellsten geht die Registrierung über das
Internet.
Sie erhalten dann eine schriftliche Bestätigung. Die
Hundebesitzer bekommen als zusätzliche Fundhilfe eine
Tierplakette für das Halsband mit der Nummer des
Service-Telefons und einem sechsstelligen Zahlencode,
unter dem der Hund im Deutschen Haustierregister
gelistet ist.
Bei Fragen zur Anmeldung erreichen Sie das
Haustierregister über ein
24-Stunden-Service-Telefon:
+49-(0)228-60496-35
Eine
Anmeldung ist auch per Fax oder Post möglich.
Deutsches
Haustierregister
Baumschulallee 15
53115 Bonn
Fax: 0228-60496-42
Warum
registrieren?
Mehr als
400.000 "herrenlose“ Fundtiere landen in den
Tierheimen oder werden von privaten Findern beherbergt.
Nur jedes dritte Haustier ist registriert und damit im
Verlustfall geschützt. Und das, obwohl alle Leistungen
von TASSO vollkommen kostenlos sind. Alle anderen
vermissten Tiere können im Fall der Fälle nur sehr
schwer oder gar nicht an die Besitzer zurückvermittelt
werden. Sie landen in Tierheimen, wo sie manchmal viele
Tage, Wochen oder sogar Jahre ihr Dasein fristen müssen.
Die Kosten für die Unterbringung der unregistrierten
Fundtiere belaufen sich hochgerechnet
bundesweit auf 16,5 Millionen Euro pro Jahr.
Ein
lauter Knall, eine läufige Hündin oder einfach nur
Orientierungslosigkeit – ein Tier ist ganz schnell
weggelaufen. Und irgendwann ist immer das erste Mal.
Ohne professionelle Hilfe ist ein Wiederfinden des
Tieres reine Glückssache. Und wenn man es falsch
angeht, riskiert man auch noch, Betrügern auf dem Leim
zu gehen. Im schlimmsten Fall sieht man sein Tier nie
wieder.
Eine
zentrale Organisation wie TASSO, die rund um die Uhr
erreichbar ist und jahrzehntelange Erfahrung hat,
organisiert die Rückvermittlung kostenlos und aus einer
Hand.
zurück
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Gesetz zum Schutz
der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden
(Bundesland Sachsen)
bitte hier klicken |
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Auch im vorigen Jahr hatten wir
uns wieder einiges vorgenommen. Die Zahl der
"herrenlosen" Katzen, vor allem im Frühjahr
und im Herbst, nimmt leider jedes Jahr zu. Der Platz
in unserer Katzenquarantäne ist leider in diesen
Zeiten völlig unzureichend. Die neuen Miezen müssen
teilweise in Hasenkäfigen provisorisch untergebracht
werden. Der Platz reicht hinten und vorne nicht. |
| Deshalb
packen wir es immer wieder an. |
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Aus alt mach neu - momentan wurde die alte Katzequarantäne auf
"Vordermann" gebracht. Neue große Fenster
und dichte Türen, Dämmung für den Winter und
Aufwaschgelegenheiten sorgen dafür das sich
unsere 4-beinigen Patienten wohlfühlen- und gesund
werden können. Und momentan besteht sie bis zum
Weihnachtsfest als "Geschenkezimmer"
ihre Feuertaufe. |
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Unser Geschenkezimmer am
Weihnachtstag 20111. Im Namen unsere Tiere danken wir
allen lieben "Weihnachtsmännern-und Frauen" für ihre Gaben. |
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Unser
neues Wirtschaftsgebäude
Lange
hat es gedauert, bis wir uns entschieden haben,
wo es hingebaut werden soll- unser
Wirtschaftsgebäude. So schön wie es ist, seine
Zelte am Berg aufzuschlagen, aber manchmal ist
es auch sehr schwierig. Nicht nur zur
Winterszeit, nein auch wenn es ans Bauen geht.
Die Wahl fiel auf den einzigen freien Platz
hinter dem Hundehaus. Das Projekt hätte nicht
begonnen werden können, hätten wir nicht viele
fleißige Hände und freundliche Firmen hinter
uns gewusst. An aller erster Stelle muss hier
die
Firma
UTR
GmbH genannt werden.
Weiter
haben uns geholfen:
*
TBM Schönbrunn
* HTR – Vogtlandbau GmbH Oelsnitz
* KAISERHOLZ GmbH Oelsnitz
*
Montage-Service-Müller Kottengrün *
Klempner- und Installateur- GmbH
Oelsnitz *Ing.-Büro Deeg, Oelsnitz *
Agrofarm 2000 GmbH Eichigt *
Stadtverwaltung Plauen
Unterstützung
hatten wir auch von vielen Tierfreunden, die mit
reiner Manneskraft zugepackt haben, allen voran
Christian Weiser. Christian war der Polier und
rechte Hand der Bauherren.
Herzlichen
Dank an alle Beteiligten |
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Möchten
Sie Mitglied im Tierschutzverein werden? Oder möchten Sie eine
Tierpatenschaft übernehmen? Dann klicken Sie bitte hier |
| Das Jahr
2010 in Zahlen
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* 138
Hunde, 367 Katzen und 163 Kleintiere, sowie
119 Wildtiere fanden im Jahr 2010 bei uns im TH eine
vorübergehende, oder auch leider, längere Bleibe.
Darunter Exoten wie z. Bsp. Chinchillas, Schlangen,
Agamen, Rennmäuse,
auch Igel
und etliche Wildvögel
396
Tiere wurden insgesamt vermittelt
|
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* Der Bau der neuen
Quarantäne wurde abgeschlossen, der Bau des
Wirtschaftsgebäudes wurde begonnen.
.
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* 38 Besuche in Alten- und Pflegeheimen
z. Bsp. im "St.
Elisabeth" im "Pro Seniore" oder im
Komturhof - in der Volkssolidarität (hierfür suchen wir immer Helfer)
|
| * 47 Ein-Euro Jobber waren beschäftigt |
| * 38 Personen leisteten gemeinnützige Stunden im TH |
| * 20 Schulklassen besuchten uns
|
| * TH Fest
mit über 1000 Besuchern
Jedes
Jahr denken die Organisatoren des Tierheimfestes, dass
es das tollste Fest war und es eigentlich keine
Steigerung mehr gibt.
Und
doch sind wir immer wieder begeistert, dass viele
Leute kommen und das Tierheimfest mittlerweile
Volksfest-Charakter hat.
Viele
ehrenamtliche Helfer sorgen dafür, dass dieser alljährliche
Höhepunkt reibungslos abläuft.
|
| * 1
Jahreshauptversammlung |
| * etliche Tierschutzanzeigen
wurden bearbeitet |
| * 2 Wandertage |
| * 32 Praktikanten
führten ihr Praktikum bei uns durch. (2008
waren es 13, 2010 waren es 28) |
| * Das 9te
Seniorenkaffeekränzchen fand statt und ist
mittlerweile Tradition. Der Kuchen von Frau
Thimm, Frau Scherbaum, Frau Wettke und den
anderen fleißigen Bäckern war wie immer super
.
|
| * tierisch, tierisch drehte bei
uns und es wurden
viele
Interviews gegeben für Presse und Radio
,
|
| * Die mittlerweile 8. Tierweihnachtsfeier im Th
am 24.12. |
| * Osteraktion mit unseren
Kaninchen im ECE |
|
| * Teilnahme
mit Tieren am Weihnachtsmarkt im Weißbachschen Haus,
zur Kinder-Mitmach-messe im Parktheater,
Streicheltiere bei Mayers Markenschuhe. Teilnahme am
"Tag der offenen Tür" bei Gartenbau
Preusche, beim Sommerfest im "Pfiffikus",
beim Kinderfest im Mammengebiet, im
Mehrgenerationenhaus |
|
*Teilnahmen
bei der Kinder-Mitmach_Messe
| * Sommerfest mit unseren
Tieren im Comeniusberg, August-Bebel-Straße
und zum Kinderfest im Mammengebiet |
| * das VRF drehte bei uns |
| *Teilnahmen
mit unseren Tieren zum Weihnachtsmarkt im
Weißbachschen Haus |
| *regelmäßige
Welpenspielstunden durchgeführt |
| Im
Jahr 2010 wurden insgesamt 77.764 Euro für
unser Tierheim gespendet!! Vielen herzlichen
Dank an alle im Namen der Tiere denen wir
damit helfen konnten. Wir könnten ohne diese
Spenden nicht überleben. |
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--Neue
Verordnung --- auch Hunde haben Rechte
Ab 1.9.2001 gilt eine
neue Tierschutz-Hundeverordnung. Die Vorgaben regeln
Platzbedarf, Fütterung und Pflege der Hunde. *Zum Bsp. müssen größeren Hunden
(ab 65 cm Widerristhöhe) statt bisher 6 nun mindestens 10m²
Fläche bei reichlich Tageslicht zur Verfügung stehen. *Einzeln gehaltene Hunde müssen
mehrmals täglich einen länger dauernden Umgang mit Ihren
Betreuungspersonen haben. *Welpen dürfen erst ab 8 Wochen von
der Mutter getrennt werden. *Wer mehrere Hunde hält, muss sie
in der Gruppe halten, es sei denn, Verhaltens- oder
gesundheitliche Gründe liegen vor. *Kupierte Hunde, bei denen der Eingriff nach dem
1.9.2001 erfolgte, dürfen in Deutschland nicht mehr an
Ausstellungen teilnehmen. *Zucht und Kreuzung mit Pittbull, -
Bull , - Staffordshire und American- Staffordshire-
Bullterriern ist verboten. Der vollständige Text ist unter www.Verbraucherministerium.de
herunterladbar. Eine Übergangsfrist gilt bis Herbst 2004.
In der
Tierschutz-Hundeverordnung vom 1. September 2001 heißt es in
§ 2 (1): Einem Hund ist ausreichender Auslauf im Freien außerhalb
eines Zwingers oder einer Anbindehaltung sowie ausreichend
Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu
betreuen hat (Betreuungsperson), zu gewähren. Auslauf und
Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem
Gesundheitszustand des Hundes anzupassen.
(2) Wer mehrere Hunde auf demselben Grundstück hält, hat sie
grundsätzlich in der Gruppe zu halten, sofern andere
Rechtsvorschriften dem nicht entgegenstehen. Von der
Gruppenhaltung kann abgesehen werden, wenn dies wegen der Art
der Verwendung, dem Verhalten oder dem Gesundheitszustand des
Hundes erforderlich ist. Nicht aneinander gewöhnte Hunde dürfen
nur unter Aufsicht zusammengeführt werden. (3) Einem einzeln
gehaltenen Hund ist täglich mehrmals die Möglichkeit zum länger
dauernden Umgang mit Betreuungspersonen zu gewähren, um das
Gemeinschaftsbedürfnis des Hundes zu befriedigen.
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Hundesteuerbefreiung
Unser Tierschutzverein hat im Oktober 1999
zum zweiten Mal die Initiative ergriffen und der Stadt
Plauen Vorschläge unterbreitet, wie das überfüllte
TH entlastet werde könnte. Laut Statistik ist das TH
zu 126 % ausgelastet. Ein Vorschlag war, Tierfreunde,
die einen Hund aus dem TH zu sich nehmen von der
Hundesteuer zu befreien. Da die Hundesteuersatzung
nochmals auf der Tagesordnung der Stadtväter stand
kam unser Vorschlag goldrichtig. Im Dezember beschloss
der Stadtrat der Stadt Plauen hierzu die
Änderungssatzung.
Demnach sind ab 1. Januar 2000 Hunde, die aus
dem Th am Galgenberg in eine Familie geholt werden bis
zum Dezember des darauffolgenden Jahres steuerfrei.
Vorraussetzung ist das der zukünftige Hundehalter in
der Stadt Plauen wohnhaft ist
Wir hoffen, das diese Regelung auch ein
Anreiz ist erst einmal im Th nachzuschauen.
Wünschenswert wäre dass andere Städte und
Gemeinden dem Vorbild der Stadt Plauen folgen.
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Hennenhaltungsentscheidung
Von: TVGSaar1@aol.com
Gesendet:
Freitag, 19. Oktober 2001 16:35
An: TVGSaar1@aol.com
Betreff: Hennenhaltungsentscheidung
hoffentlich wegweisend für:
from::
infodienst@tierrechte.de (infodienst - menschen fuer tierrechte
Pressemitteilung
Ueberraschende
Entscheidung im Bundesrat:
Fuer
Hennen oeffnen sich die Kaefige, Verbot bereits
ab 2007
Als "historisches
Datum im Sinne eines Sieges fuer den Tierschutz" bezeichnet
der "Bundesverband der Tierversuchsgegner - Menschen fuer
Tierrechte e.V." den 19. Oktober 2001. Denn: mehrheitlich
haben heute nach monatelangem zaehen Ringen der Bundeslaender
die Mitglieder des Bundesrates der von Bundesministerin Renate
Kuenast entworfenen und geringfuegig veraenderten
Legehennenverordnung zugestimmt. Somit ist der Ausstieg aus der
Kaefighaltung besiegelt und das Verbot für herkömmliche
bestehende Kaefigbatterien ab 2007 und fuer so genannte
ausgestaltete Kaefige ab 2012 festgelegt. Erlaubt sind dann nur
noch tiergerechtere Boden-, Volieren- und
Freilandhaltung. "Wir sind voellig
ueberwaeltigt von diesem Ergebnis, da sich im Vorfeld
abzeichnete, dass viele Bundeslaender hoechstens einem
Kompromiss zustimmen wuerden, der unter anderem laengere
Ausstiegsfristen vorsah und dadurch weiteren 100 Millionen
Hennenlebenslanges Leiden gebracht haette. Deutschland setzt mit
dem AUS jeglicher Kaefighaltung endlich neue Massstaebe und
zeigt Vorbildcharakter fuer ganz Europa", kommentiert der
Verbands- vorsitzende Dr. jur. Eisenhart von Loeper den heutigen
Entscheidungstag, dem ein jahrzehntelanger Kampf der
Tierrechtsbewegung vorausgegangen war. Ein wenig getruebt wird
die Freude allerdings durch die zugleich geschaffene
Moeglichkeit, zukuenftig veraenderte Kaefige ueber den Weg von
"Erprobungsanlagen" einzufuehren. Der Verband setzt
jedoch auf einenerfolgreichen Umstieg, der den Rueckschritt,
dauerhaft wieder Kaefige zuzulassen, ueberfluessig mache. Der
Erfolg der Verordnung haenge allerdings entscheidend von nun
festzulegenden flankierenden Massnahmen der Bundesregierung ab,
wie z. B. einer klaren Kennzeichnungspflicht aller in den Handel
kommenden Eier oder Investitionsfoerderprogrammen fuer die
alternativen Haltungsformen. Darueber hinaus liesse sich der
Tierschutz schneller umsetzen, wenn die Verbraucher jetzt
bereits mitziehen und die Finger von Kaefigeiern lassen.Mit der
heutigen Entscheidung des Bundesrates gegen die
tierquaelerischen Kaefigbatterien beginnt nach Ansicht des
"Bundesverbandes der Tierversuchsgegner - Menschen fuer
Tierrechte e.V." eine neue Aera im Umgang mit den
Nutztieren. Bundesministerin Kuenast sei eine massgebliche
Initiatorin dieser langen faelligen Agrarwende. Jetzt stuenden
die nicht weniger quaelerischen Haltungen von Schweinen, Puten,
Mastkaninchen oder auch Pelztieren auf dem Pruefstand.
--------------------------------------------------------------------
der infodienst:
Bundesverband der Tierversuchsgegner - Menschen fuer Tierrechte
e.V. eMail: infodienst@tierrechte.de
Internet: http://tierrechte.de/ Rolf Borkenhagen
Vorsitzender
Menschen für Tierrechte - Tierversuchsgegner Saar
http://www.tvg-saar.de
schaun Sie rein ins www.tierlieb.net
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In
Sachsen gibt es keine
"Kampfhunde"
Im
Sommer 2000 wurde die Bevölkerung
bundesweit durch Angriffe von aggressiven
Hunden auf Menschen aufgeschreckt. Ein
besonders trauriges Ereignis war der Tod
eines kleinen Jungen in Hamburg, der beim
Spielen von einen Pitbull angefallen
wurde. Dieser Vorfall war der Auslöser
einer beispiellosen Hetzkampagne gegen
sogenannte "Kampfhunde" und
deren Besitzer. In Presse, Funk und
Fernsehen häuften sich die Meldungen
über Beißunfälle, an denen Pitbull und
Co. beteiligt waren. Der Umstand, dass
all diese Hunde bereits vorher durch
aggressives Verhalten aufgefallen waren,
wurde ebensowenig erwähnt wie der genaue
Hergang der Unfälle. Auch Angriffe von
Deutschen Schäferhunden und Mischlingen
rückten in den Hintergrund. Die Medien
kreierten ein neues Feindbild der Nation
- das Bild vom bösen, gefährlichen
"Kampfhund".
Die Innenminister und
-senatoren der Bundesländer forderten
daraufhin ein unverzügliches Vorgehen
gegen gefährliche Hunde und deren
Halter. Leider wurden die nun folgenden
hektischen Aktivitäten mehr von der
emotional geführten öffentlichen
Diskussionen geleitet als von echtem
Sachverstand. Das Ergebnis sind
unterschiedliche Verordnungen, Zucht- und
Haltungsverbote in einzelnen Ländern,
die oft jeglicher Sachkenntnis entbehren
und eigentlich nur eine Bezeichnung
verdienen - Rechtswillkür.
In diesem Gewirr von
Verordnungen bildet Sachsen die einzige
Ausnahme. Im August 2000 wurde hier das Gesetz
zum Schutz der Bevölkerung vor
gefährlichen Hunden ( GefHundG) erlassen.
Die entsprechende Verordnung dazu trat im
Oktober 2000 in Kraft. Im Gegensatz zu
den Verordnungen der meisten anderen
Bundesländer schützt dieses Gesetz
nicht nur die Bevölkerung vor wirklich
aggressiven Hunden, sondern bietet auch
den Haltern der als "
Kampfhunde" denunzierten Rassen
Rechtssicherheit.
Gefährlich im Sinne des GefHundG
sind Hunde, die sich gegenüber Menschen
und Tieren als aggressiv erwiesen bzw.
durch Zucht, Haltung oder Ausbildung eine
gesteigerte Aggressivität entwickelt
haben. Für die Haltung solcher Hunde
gelten eine Reihe von Auflagen, z. Bsp.
Maulkorb- und Leinenzwang in der
Öffentlichkeit, eine ausbruchsichere
Unterbringung, Warnschilder an der
Wohnung oder Grundstück, Zucht- und
Handelsverbot etc. Wer einen
gefährlichen Hund halten will, muss
über Sachkenntnis in Theorie und Praxis
verfügen und bedarf der Erlaubnis durch
die Kreispolizeibehörde.
Obwohl der Begriff
"Kampfhund" konsequent
vermieden wird, gelten auch im Freistaat
drei Rassen als "vermutet
gefährlich" - American Staffordshire Terrier, Pittbull Terrier
und Bullterrier sowie deren Kreuzungen
miteinander. Diese vermutete
Gefährlichkeit kann aber durch eine
Wesensanalyse widerlegt werden.
In Sachsen sind 25
öffentlich bestellte Gutachter dazu
berechtigt, die Wesensanalyse durchzuführen. Für
die Prüfung existieren
Rahmenbedingungen, an die sich jeder
Gutachter halten muss. Der zu prüfende
Hund wird mit verschiedenen Situationen
konfrontiert, die den folgenden vier
Kategorien zugeordnet werden:
- innerartliche Konflikte
( Hund/ Hund)
- zwischenartliche
Konflikte ( Hund/ Mensch)
- Umweltkonflikte (
Geräusche, bewegte und unbewegte
Objekte)
-Beuteverhalten
Diese Situationen sind
nicht aus der Luft gegriffen, sondern
begegnen dem Hund im täglichen Leben.
Der Vierbeiner kann zwischen einer echten
und einer gestellten Szene nicht
unterscheiden. Er zeigt also auch beim
Test sein "wahres" Gesicht. Das
macht eine Einschätzung seines Wesens
möglich, und der Gutachter kann
beurteilen, ob von ihm tatsächlich eine
Gefahr ausgeht oder nicht. Besteht der
Hund mit seinem Besitzer den Test,
entfallen für ihn die o. g. Auflagen bei
der Haltung. Bei nicht bestandener
Wesensanalyse kann der Hund nach einer
Wartezeit von mindestens drei Monaten
erneut einem Gutachter vorgestellt
werden.
J.Färber
|
Katrin
Soellner, Leiterin des Tierheimes am Kemmler, hat die Berechtigung
erworben die Prüfung für den
Wesenstest und die dazugehörige
Charakteranalyse für Hunde, im
Rahmen des ab 2001 geltenden
Gefahrenhundegesetzes, zu
erstellen.
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"Herrchen"
im Urlaub -Vierbeiner gut versorgt ??!!
Um Besitzern einen
unbeschwerten Urlaub zu ermöglichen und die
Tierheime zu entlasten, startet der Deutsche
Tierschutzbund die bundesweite Aktion "Nimmst Du mein Tier - nehm
ich Dein Tier".
Dabei werden Besitzer zusammengeführt, die sich
während ihrer Abwesenheit wechselseitig um ihre
Lieblinge kümmern. Rund um das Thema " Tier
und Urlaub" dreht sich auch eine kostenlose
Broschüre. Darin erfahren Besitzer, welches Tier
gern reist, wie man einen geeigneten Betreuer
findet, und welches Lebewesen schon beim Flug
Probleme hat. Die
Broschüre ist bei den Tierschutzvereinen
erhältlich. Sie kann auch gegen Einsendung
eines mit 3 DM frankierten Umschlages (C5) bei
der Bundesgeschäftsstelle Deutscher Tierschutzbund Baumschulallee 15 53115 Bonn angefordert werden. Unter der Telefonnummer 0228/6049627
informiert der Deutsche Tierschutzbund bis 14.
September wochentags von 10.00 Uhr - 18.00 Uhr
über Einreisebestimmungen für Tiere in
Urlaubsländer und über die Aktion "
Nimmst Du mein Tier - nehm ich Dein
Tier".
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| Haustiere
reisen in der EU jetzt leichter |
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Seit 2004 gibt es
innerhalb der EU eine Ausweispflicht für
Tiere, ab dem 3. Juli 2011 besteht außerdem
die Chippflicht. Wer mit Bello und Mieze
verreisen möchte, sollte sich deshalb
rechtzeitig um den EU-Heimtierausweis und die
Einsetzung eines Transponders kümmern.
Wer braucht ihn?
Nicht nur Hunde benötigen den
EU-Heimtierausweis, auch für Katzen und
Frettchen müssen Halter ein solches Dokument
vorweisen, wollen sie mit dem Tier verreisen.
Wer stellt ihn aus?
Der EU-Heimtierausweis kann nur vom Tierarzt
ausgestellt werden. Denn nur wenn alle nötigen
Grunduntersuchungen vorgenommen und alle
Impfungen vorhanden sind, gibt es den Pass.
Der Tierarzt kennt die Vorschriften.
Beispielsweise darf die Tollwutimpfung bei
Grenzübertritt nicht länger als zwölf
Monate zurückliegen, muss aber mindestens 30
Tage vor Reiseantritt durchgeführt werden.
Was ist bei Hunden zu beachten?
Damit der Hund mit ins Ausland darf, muss er
eine Art eigenen Personalausweis haben. Das
heißt, dass der Hund gechipt oder tätowiert
und registriert sein muss. Anhand der Daten
ist sofort erkennbar, wohin der Hund gehört.
Denn die Nummer im Chip ist mit der im
EU-Heimtierausweis identisch. Wie im
TIER.TV-Video gezeigt, ist die Einsetzung des
Transponders lediglich ein kleiner,
schmerzfreier Eingriff für das Tier.
Was passiert ohne EU-Heimtierpass?
Wer ohne den erforderlichen Pass an der Grenze
erwischt wird, muss mit Problemen rechnen. So
kann das Tier auf Kosten des Halters ins
Heimatland zurück geschickt werden oder für
bis zu sechs Monate in Quarantäne kommen. Im
Ernstfall kann sogar verfügt werden, dass das
Tier getötet wird. Wie im einzelnen verfahren
wird, entscheidet das Reiseland.
Wie viel kostet der Pass?
Einen Pauschalbetrag gibt es beim
EU-Heimtierausweis nicht. Die Kosten hängen
immer davon ab, welche Untersuchungen der
Tierarzt durchführen muss, damit er den Pass
ausstellen darf. Ist z. B. schon eine
Tollwutimpfung vorhanden? Muss das Tier noch
gechipt werden? Zu den ärztlichen
Untersuchungen kommt dann noch die Gebühr für
die Ausstellung des Dokumentes.
Ausnahmen und Sonderregeln
Bei Reisen nach Irland, Schweden, Malta und
nach Großbritannien gelten zusätzliche
Einreisebestimmungen. Hier müssen
beispielsweise noch Bluttests durchgeführt
werden und das Tier muss auf Zecken und Bandwürmer
behandelt sein. In einigen Ländern müssen
neben den Einreisebestimmungen auch vor Ort
Regeln befolgt werden – in Spanien und
Italien herrscht z. B. Leinen- und
Maulkorbpflicht. Der EU-Heimtierpass gilt aber
auch in Nicht-EU-Ländern wie Norwegen,
Kroatien oder in der Schweiz.
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| Die
EU hat den Schutz für Tiere bei Transporten verschärft |
| Jährlich werden mehr als zwei Millionen
Schlachttiere quer durch Europa gekarrt, häufig
unter grauenvollen Bedingungen. Es geht aber
nicht nur um Tierschutz: Durch
Langstreckentransporte von Lebendtieren wurde die
Verbreitung von Tierseuchen wie BSE und MKS
ermöglicht. |
| Fußtritte
und Schlagstöcke sind ab dem 1.1.2007 Tabu |
| Die neuen Regeln die ab dem 1.1.2007 in
Kraft treten, beziehen sich weitgehend auf
Langstrecken-Transporte von mehr als 8 Std. Dauer. Es
gibt höhere Standarts zur Belüftung und zu
Tränkvorrichtungen. Pferde müssen bei Langstrecken in
Einzelverschlägen stehen, Muttertiere dürfen in der
ersten Woche nach der Geburt gar nicht transportiert
werden. Zur Kontrolle müssen Langstrecken- Transporter
mit Satelliten-Navigationssystemen ausgerüstet sein und
brauchen eine gesonderte Zulassung.
Die Misshandlung von Tieren soll generell unterbunden
werden. Maßnahmen wie Schlagstöcke und Fußtritte sind
ausdrücklich verboten.
Leider wurden die
Regelungen zu Transportzeiten und Ladedichte nicht
verschärft.
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|
Hundewiesen
in Plauen
Aus den ursprünglich 5
geplanten Hundewiesen sind nun endgültig leider nur 2
geworden. Diese sind am August - Bebel - Hain und
rund am das Regenüberlaufbecken Dresdener Straße.
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Tierschutz
jetzt im Grundgesetz
Bundestag entschied mit großer Mehrheit für
den Tierschutz
543 von 577 Parlamentariern stimmten zu
München, 17.06.2002 - Jahrelang hat das
Deutsche Tierhilfswerk e.V. die Aufnahme des
Tierschutzes ins Grundgesetz gefordert.
Mittlerweile haben sich alle im Bundestag
vertretenen Parteien darauf geeinigt, dass
der Artikel 20a des Grundgesetzes, um den Schutz
der Tiere erweitert werden muss. Der
Verfassungstext lautet nun: " Der Staat schützt
auch in Verantwortung für die künftigen
Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und
die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen
Ordnung durch die Gesetzgebung und auch Maßgabe
von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt
und die Rechtssprechung".Durch diese
Verfassungsänderung hat der Gesetzgeber die
Verpflichtung zum Tierschutz, wie dies
einfachgesetzlich bereits im Tierschutzgesetz als
zentrales Anliegen formuliert war, aufgegriffen
und zum Staatsziel erhoben. Das bedeutet, dass dem
Schutz der Wissenschaft und der Kunst jetzt der
Schutz der Tiere als Staatsziel auf gleicher Ebene
gegenüber steht.In Konfliktfällen, die nunmehr
vor Gericht ausgetragen werden, müssen die
Richterinnen und Richter erstmals zwischen den
Interessen derjenigen, die Tiere zu ihrem Zwecke
nutzen wollen, und dem Anspruch der Tiere auf
Schutz vor Leiden, Schäden oder Schmerzen abwägen.
Damit wird der bereits einfachgesetzlich normierte
Tierschutz gestärkt und die Wirksamkeit tierschützender
Bestimmungen sichergestellt. Das Staatsziel
"Tierschutz" richtet sich insbesondere
an den Gesetzgeber selbst. Das Parlament ist
aufgerufen, "im einfachen Recht die Belange
und den Schutz der Tiere entsprechend ihren
unterschiedlichen Entwicklungsstufen im Ausgleich
mit anderen berechtigten Interessen zu
verwirklichen" (so die Begründung zur
Gesetzesänderung, Drucksache 14/8360 Seite 3).
Das bedeutet, dass Lobbyarbeit geleistet werden
muss, damit insbesondere eine Verschärfung der
gegenwärtigen gesetzlichen Regelungen zur
Genehmigung und Durchführung von Tierversuchen
erreicht werden kann. Gleichzeitig ist zu fordern,
dass es zu einer verstärkten Förderung der
Entwicklung tierversuchsfreier Methoden bzw.
alternativer Versuchsmethoden an den Universitäten
und in Wirtschaftsunternehmen kommt. All die
anderen Bereiche, in denen es zu einer
gesetzgeberischen Handlung kommen muss, wie z.B.
die Schlachttiertransporte oder die artgerechte
Haltung und Schlachtung von Tieren, verlangen in
der Zukunft von uns allen viel Überzeugungsarbeit,
um die Parlamentarier zum Handeln zu bringen. Bei
aller Freude über das, was als Möglichkeit zum
Schutze der Tiere durch die Grundrechtsänderung
jetzt denkbar ist, bleibt eine zentrale Forderung
weiter bestehen. Zur Wahrung des Tierschutzes muss
den Tierschutzverbänden der Rechtsweg
(Verbandsklage) eröffnet werden. Da Tiere selbst
nicht Träger von Rechten und Pflichten sein können,
gehört dies zum Wesenskern für eine Umsetzung
dessen, was wir alle wollen - einen echten und
wirksamen Schutz der Tiere.
Der Vorstand
Deutsches Tierhilfswerk e.V., München
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| Tips
zu Winterfütterung der Vögel |
Wer sich entschließt,
unseren gefiederten Freunden etwas Gutes zu tun,
sollte für artgerechte Nahrung und sichere
Futterplätze sorgen. Dabei ist folgendes zu
beachten:
* Gefüttert werden sollte nur bei Dauerfrost
oder geschlossener Schneedecke
* Der Futterplatz sollte windgeschützt und überdacht
sein und nach allen Seiten einen freien Ausblick
ermöglichen, damit sich Fressfeinde nicht
unbemerkt nähern können.
*Speisereste
sind als Futter völlig ungeeignet
* Weichfresser
wie Amsel, Star, Zaunkönig, bevorzugen Beeren,
Haferflocken, Rosinen oder auch Äpfel.
* Körnerfresser wie Meise und Fink fressen
Sonnenblumenkerne, Hanfsamen, Weizen, Hafer,
Mohn oder Leinsamen.
Die beste Unterstützung bietet unseren
einheimischen Vögeln jedoch ein naturnaher
Garten, in dem Schneeball, Eberesche und
Holunder und ähnliche Beerentragende Bäume und
Büsche wachsen. Auch hohle Stängel und Blütenreste
sollten nicht weggeräumt werden, da in ihnen
Insekten, die ebenfalls eine wichtige
Nahrungsquelle sind, überwintern. |
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