| „Katzen sind die rücksichtsvollsten und aufmerksamsten Gesellschafter die man sich wünschen kann“ PABLO PICASSO |
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Von Kinderspielplätzen müssen Katzen ferngehalten werden, weil durch ihren Kot Gesundheitsgefahren ausgehen (AG Köln, AZ 219 C 496/91). Auch Friedhofsverwaltungen können Katzen das „Betreten untersagen“. (VG Würzburg, AZ W 5 93.243). Wo aber Garten an Garten grenzt, kann kein Nachbar der Katze des anderen den Zutritt untersagen. (LG Darmstadt, AZ 9 0 597/92) Nach dem Ergebnissen einer Umfrage unter „Geliebte Katze“-Lesern schlafen 63,7% aller Stubentiger im Bett, über die Hälfte schnurrt im Schlaf. Dass ihr Samtpfötchen träumt, glauben 89,7 Besitzer, knapp über 40% hören ihrer Katze „sprechen“ und genauso viele kennen die Schnarchgeräusche. Im Gegensatz zu Menschen lassen sich über 50% auch durch den größten Krach nicht stören, wachen aber sofort auf, wenn man sie ruft. In einem Vorstadtwohngebiet ist der Freilauf einer Katze pro Haushalt als ortsüblich anzusehen. So urteilte das Amtsgericht Mainz und wies die Klage eines Nachbarn, dem die Kothäufchen der Nachbarskatze „stanken“ ab. Ein Betretungsverbot würde bei einer Freilauf gewohnten Katze das abschaffen derselben bedeuten. Dies könne im Zentrum einer Großstadt angezeigt sein, nicht aber in einem Vorstadtwohngebiet. Immerhin Mithaftung entsteht einem PKW, der auf seinen Vordermann auffährt, weil der wegen einer Katze plötzlich abgebremst hatte. Denn in so einem fall handelt es sich nicht um ein Abbremsen ohne zwingenden Grund, weil anderweitig ja das Leben der Katze gefährdet gewesen wäre. Das entscheidet das Amtsgericht Waldshut- Tiengen (AZ.:3 C367/89) Wer ein gequältes oder geschundenes Tier herzlosen Besitzern wegnimmt begeht keinen Diebstahl. Das stellte das Amtsgericht Regensburg klar und sprach eine Tierschützerin frei die 2 Katzen von einem Bauernhof ohne die Genehmigung mitgenommen hatte. Die eine trug tote Junge im Bauch, die andere hatte wegen einer Viruserkrankung bereits ein Auge verloren. Der Landwirt dachte nicht daran die Katzen zu behandeln, verklaget aber die „ Diebin“. Auch wenn im Mietvertrag eine andere Regelung vorgesehen ist, darf ein Mieter eine Katze behalten, wenn sich der Gesundheitszustand seines Kindes verschlechtern würde. So urteilte das Amtsgericht Bonn. Aktenzeichen 8 C 731/93 In einer Eigentumswohnung kann die Mehrheit der Mieter kein Tierhaltungsverbot beschließen. Dazu notwendig wäre ein einstimmiger Beschluss. Allerdings kann die Anzahl der Tiere pro Wohneinheit geregelt bzw. begrenzt werden. Auch der Freilauf der in einer Eigentümeranlage lebenden Katze kann nicht untersagt werden, denn der Freilauf gehört zur artgerechten Haltung.
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| „Die Tierschutzarbeit ist eine große Herausforderung für Idealisten. Wenn einer träumt, bleibt es Traum, wenn viele träumen, wird der Traum Wirklichkeit!“ BARBERA RÜTTING |